Wenn das Weihnachtsgeschenk nicht gefällt
27.12.2011
Wir sagen dir, was du zum Thema Reklamation, Umtausch und über Gutscheine unbedingt wissen solltest!
Alle Jahre wieder dasselbe Dilemma: am Heiligabend liegen Sachen unter dem Christbaum, welche dich nicht nur nicht glücklich machen, sondern welche du gar nicht haben willst. Ganz egal, ob das falsche Handymodell, der Pulli, der mindestens zwei Nummern zu groß ist oder die DVD, welche du gleich doppelt bekommen hast - da ist Umtauschen angesagt!
Und was musst du eigentlich tun, wenn der neue Fotoapparat einfach keine Bilder schießen will und das Display immer nur gleich schwarz ist? In diesem Fall solltest du beim Händler direkt reklamieren und… und...
...was du sonst noch tun musst, verraten wir dir im heutigen Artikel!
Umtausch:
Auch wenn das Geschenk nicht deinen Geschmack trifft oder gleich zweimal unter dem Christbaum lag, automatisch umtauschen kannst du es leider nicht. Beim Umtausch handelt es sich nämlich nur um eine
fakultative Serviceleistung des Verkäufers. Also am besten schon beim Kauf zusichern lassen, dass Umtauschen möglich ist.
Reklamation:
Wenn der neue Fotoapparat schon beim ersten Foto streikt oder der Reißverschluss der sündhaft teuren Markenjeans klemmt, dann hat der Käufer ganz klare Rechte gegenüber dem Verkäufer. Allerdings erhältst du nicht etwa gleich den
Kaufpreis zurück, denn der Verkäufer hat das Recht die Ware zu reparieren oder sie auszutauschen.
Gutschein:
Geschenkgutscheine werden als Geschenkideen (vor allem zur Weihnachtszeit) immer beliebter! Doch auch dabei gilt es einige Dinge zu beachten:
- Wenn kein ausdrückliches Verfallsdatum angegeben ist, so greift die gesetzliche Verjährungsfrist von 10 Jahren.
- Einlösen kann den Gutschein jeder, außer auf dem Gutschein ist ausdrücklich eine Person mit Namen und Adresse angeführt.
- Normalerweise hast du kein Anrecht auf das Restgeld, auch wenn die Ware weniger kostet, als der Wert des Gutscheins ausmacht. Deshalb am besten einen weiteren Gutschein ausstellen lassen.
- Mehr Informationen zu Gutscheinen findest du auf der Website der Südtiroler Verbraucherzentrale.
Tauschaktionen via Web
Was tun, wenn die du die Kuschelrock-CD, den doppelten Bestseller oder den megalangweiligen Film nicht umtauschen kannst? Klarer Fall: im Schrank verstauben lassen oder verkaufen. Doch gerade für Artikel wie Bücher, Filme oder CDs ist das Online-Auktionshaus
Ebay inzwischen ziemlich teuer geworden. Die Alternative: ungeliebte Präsente gegen andere Dinge eintauschen. Möglich ist das auf speziellen Plattformen im Internet, wie zum Beispiel
hitflip.de oder natürlich auch über den
bank4fun-Kleinanzeiger. Einfach ungeliebtes Geschenk einstellen und dann heißt es abwarten, wer dies wohl gerne haben möchte!

Bildquelle: © Aamon, © drubig-photo2 - beide Fotolia.com
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