Plädoyer für Herrn Kondom
12.08.2011
„Sehr geehrter Herr Vorsitzender, Herr Staatsanwalt, geehrte Zeugen und Anwesenden.
In den sehr detailreichen Ausführungen des Staatsanwaltes haben wir nun mehr oder weniger gut recherchierte Fakten über den hier Angeklagten gehört. Mein Mandant, der Herr Kondom, wird bezichtigt nicht vertrauenswürdig zu sein, zeitweise zu platzen und zu reißen und fiese Allergien auszulösen. Er soll vor allem Gefühlsverminderung beim Sex bewirken. Aber ganz ehrlich meine Damen und Herren, nachdem der Herr Staatsanwalt ihn hier eine halbe Stunde lang der schlimmsten Vergehen bezichtigt hat, möchte ich in meinem Plädoyer zunächst einmal die Ausgangssituation meines Mandanten hier schildern:
Geboren wurde er 1855 – sein Vater kein minderer als Charles Goodyear persönlich. Anfangs war Herr Kondom im Vergleich zu heute dick, nämlich 2 mm und mit einer Naht versehen. 1870 wurde er dann in Serie produziert. 1912 gab es ihn dann Dank Julius Fromm nahtlos. Hinzufügen möchte ich hierbei, dass von Seiten der Kirche sowie auch der Gesetzgebung dem Herrn Kondom immer schon Steine in den Weg gelegt worden sind. In Irland war es sogar bis 1990 so, dass der Verkauf verboten war. Oder erinnern wir uns daran, dass laut Artikel Nr. 553 des Strafgesetzbuches die Werbung und der Gebrauch jeglicher Verhütungsmittel untersagt war. Erst 1971 wurde dieses Gesetz aufgehoben.
Seine Vorfahren waren aus gewebten Stoff, Schafsdärmen und sogar aus tierischen Membranen und ja, wenn hier jemand zur Anklage stehen sollte, dann vielleicht seine noch nicht ganz so zuverlässigen Ahnen. Sein Name geht vermutlich auf den Oberst Dr. Condom zurück, welcher Hofarzt von Charles II. war und mit entfernten Verwandten unseres Angeklagten hier, den Hammeldärmen, gut zusammenarbeitete. Nun zu ihrer Anklageschrift: Bekannterweise soll ja das Latexkondom diese Allergien auslösen und es ist richtig, dass seit 1930 sehr viele Kondome aus Latex gewonnen werden. Allerdings ist mein Mandant hier Latexfrei (und somit kann jeder Verbraucher entscheiden, ob mit oder ohne Latex). Ich habe mit meinem Mandanten übrigens einige Tests durchgeführt und ich kann Ihnen nur mitteilen, dass der Vorwurf der Unzuverlässigkeit einfach nicht zutrifft. Sicherlich, auch in seiner Familie gibt es schwarze Schafe, aber diese kann man schnell durch die nicht vorhandene Kennzahl der elektronischen Überprüfung sowie eines Verfallsdatums identifizieren und meiden.
Der Vorwurf der Gefühlsverminderung bei der Reibung ist sehr schwer nachweisbar und auch wenn schon vereinzelt ein individuelles Problem. Vor allem „gefühlsechte“ Kondome sind nun wirklich sehr weit entwickelt (ich möchte an dieser Stelle an die Vorfahren mit einer Stärke von 2 mm erinnern!).
Allerdings die folgenden Argumente die FÜR das Kondom sprechen sind in der Relation als sehr viel gewichtiger zu betrachten, als eine nicht nachgewiesene und wenn überhaupt eine kleine Verminderung der Empfindung: Mein Mandant ist bis heute das einzige Mittel gegen die Verbreitung des HI-Virus. Und er schützt nicht nur vor einer HIV-Ansteckung, sondern auch vor vielen anderen Geschlechtskrankheiten. Er steht für die Freiheit selbst zu entscheiden, ob man schwanger werden möchte oder nicht, denn er ist auch Verhütungsmittel Nummer 1 gegen eine ungewollte Schwangerschaft.
Die Kirche sieht ihn als Werk des Teufels – aber ich sage, er ist, wenn wir schon mit religiösen Worten sprechen, ein Geschenk des Himmels. Ein Geschenk an unsere Entscheidungsfreiheit, die Freiheit ohne schlechtes Gewissen unsere Sexualität auszuleben und er ist für mich eine der größten Erfindungen der Menschheit. Apropos groß: das Kondom ist mittlerweile in allen Größen erhältlich. Vor allem Kondome, welche speziell für Jugendliche ausgerichtet sind, sind ein großer Fortschritt. Farblich sind auch keine Grenzen gesetzt und Beschichtungen wie Noppen oder Rillen sollen zu mehr Abwechslung verhelfen. Nein, mein Mandant sollte hier nicht auf der Anklagebank sitzen sondern eher auf einem Podest stehen, um einen Preis entgegenzunehmen!
Mein Antrag lautet in diesem Falle: IN DUBIO PRO REO- Im Zweifel FÜR den Angeklagten!“
Sigrid