Führerschein nur mit Drogentest
26.08.2010
Neue Regeln, neue Strafen: Seit Sonntag, 1. August 2010 ist in Italien ein neues Gesetz in Kraft getreten, das u.a. besagt, dass das ärztliche Zeugnis für den Erwerb des Führerscheins nur mehr nach einem negativen Drogentest ausgestellt wird.
Was heißt das konkret? Jeder der einen Führerschein möchte, muss zukünftig einen Drogentest bestehen. Dazu werden Blut, Urin oder Speichel nach Spuren von Drogen und deren Abbauprodukte untersucht. Werden minimale Spuren entdeckt, wird dem Betroffenen das ärztliche Zeugnis für den Erhalt des Führerscheins nicht ausgestellt.
Zudem wird in naher Zukunft die Regelung für den Alkoholkonsum im Straßenverkehr verschärft. Dies wird vor allem Jugendliche betreffen, denn es wird für Führerscheinneulinge (bis 3 Jahre ab Erhalt) heißen: „0,0 ‰“, was bedeutet, dass Führerscheinneulinge keinen Tropfen Alkohol getrunken haben dürfen, sobald sie sich ans Steuer setzen.
Was den Konsum von Drogen anbelangt, könnte man sich denken: „ Kein Problem – kurz vor dem Test konsumiere ich halt nichts.“ Da unterliegt man einem Denkfehler und hat bald ein Problem, denn Cannabis beispielsweise, ist selbst nach mehreren Monaten noch nachweisbar.
Generell kann man Cannabis und seine Abbauprodukte (Metabolite) zwischen zehn Tagen und drei Monaten nachweisen. Grundsätzlich bestehen vier Möglichkeiten der Cannabis-Nachweisbarkeit: Es gibt den Dogenschnelltest, die Haaranalyse sowie den Urin- und Bluttest. Der Drogenschnelltest wird mit Speichel durchgeführt. Dieser Test ist allerdings sehr unsicher, was das Ergebnis betrifft.
Einmaliger Konsum ist im Urin bis zu drei Tage aufzuspüren, regelmäßiger Konsum (mehrmals die Woche) bis zu fünf Tagen, täglicher Konsum bis zu zehn und mehrmals täglicher Konsum über mehrere Wochen hinweg 20 Tage. Dieselben Werte gelten auch für den Blutnachweis. Die Abbauprodukte aller Cannabisprodukte sind selbst bei gelegentlichem Konsum noch bis zu 12 Wochen nachweisbar. Der in Cannabis enthaltene Wirkstoff THC ist lipophil, das heißt, er sammelt sich bevorzugt in fettreichem Körpergewebe an und wird von dort verzögert freigesetzt. Dadurch nimmt die Wirkstoffkonzentration im Blut kurz nach Konsumende rasch ab.
Klar ist, dass falls Spuren von Drogen gefunden werden, kein ärztliches Zeugnis und somit auch kein Führerschein ausgestellt wird. Da sollte sich jeder selbst fragen, was ihm wichtiger ist.